Sicherheitsbeauftragter
Robert Jurack
+49 173 6009613
fsvunion_sicherheit@web.de
Sicherheitsbeauftragter
Abstimmung mit dem Gastverein über zulässige Fanutensilien bzw. Aktivitäten
- Choreografie: ja
- Doppelhalter: ja
- maximale Aufhanghöhe von Zaunfahnen bzw. Transparenten: 1,50 m
- Capo mit Megaphon: ja, nach vorheriger Anmeldung
- Trommeln (eine Seite offen)
- große Schwenkfahnen: max. 2 Stück, 5 m, Teleskop-Stab, hohl
- Block (Überzieh-) Fahne: nein
Gültigkeit von Stadionverboten
- Regional (NOFV)
- Bundesweit